


Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Am 1. Januar 2020 ist das neue Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in der Schweiz in Kraft getreten. Darin enthalten sind einerseits Vorschriften zum Angebot von Finanzdienstleistungen sowie Finanzprodukten und andererseits Schutzmechanismen für Anleger und Anlegerinnen. Bereits vor Inkrafttreten des FIDLEG legten die Aquila AG und ihre Partnergesellschaften grossen Wert auf den Schutz der Interessen ihrer Kunden. Basierend auf der neuen Gesetzgebung wurden die bestehenden Prozesse weiter überarbeitet und innerhalb der vorgesehenen Übergangsfristen an die Anforderungen des FILDEG angepasst, wo dies nötig war. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Über uns
Die Swiss Wealth Consulting AG (nachfolgend «die Gesellschaft») ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Winterthur. Sie verfügt über eine Lizenz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalter i.S.v. Art. 17 Abs. 1 FINIG und ist im Rahmen der Gruppenaufsicht unter die laufende Aufsicht der FINMA gestellt.
Als Partnergesellschaft der Aquila AG kann die Gesellschaft in den Bereichen Legal, Compliance & Risk, Buchhaltung und IT auf spezifisches Fachwissen zurückgreifen (Outsourcing). Die Aquila AG verfügt über eine Banklizenz und wird ebenfalls durch die FINMA beaufsichtigt.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten unseren Kunden und Kundinnen Dienstleistungen im Bereich der diskretionären Vermögensverwaltung, der portfoliobasierten Anlageberatung sowie der reinen Transaktionsübermittlung (execution only) an. Zudem erbringen wir auf Wunsch weitere Family Office Dienstleistungen wie bspw. die Konsolidierung von zusätzlichen Depots, administrative Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Depotbanken etc. Unsere Lizenz erlaubt es uns weiter, Vermögen der beruflichen Vorsorge sowie Fondsvermögen bis zu CHF 100 Mio. zu verwalten.
Zudem haben wir die Möglichkeit, Produkte zu strukturieren und für gewisse Zertifikate (Derivate) als Vermögensverwalter zu agieren.
Sämtliche Dienstleistungen, die wir anbieten, sowie die entsprechenden Kosten sind im Mandatsvertrag detailliert umschrieben.
Interessenkonflikte
Bei der Erbringung unserer Finanzdienstleistungen können Interessenkonflikte entstehen – etwa im Zusammenhang mit der Verwendung eigener Produkte, der Annahme von Vergütungen Dritter, persönlichen Mandaten unserer Mitarbeitenden oder unterschiedlichen Kundeninteressen. Wir begegnen diesen möglichen Interessenkonflikten mit folgendem Grundsatz:
In erster Linie sind wir bestrebt, potenzielle Interessenkonflikte frühestmöglich zu identifizieren und deren Eintritt durch geeignete Massnahmen zu vermeiden. Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden, sind wir dafür besorgt, die damit einhergehenden Risiken zu minimieren und eine Benachteiligung von Kundeninteressen auszuschliessen. Reichen die getroffenen Massnahmen zur Bewältigung des Konflikts nicht aus, um die Kundeninteressen sicher zu wahren, wird der Kunde über den Interessenkonflikt informiert (Offenlegung).
Im Rahmen unserer Dienstleistung berücksichtigen wir ein umfassendes Angebot, welches durch bewährte und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Selektionsprozesse eingeschränkt wird. Dafür können wir auch auf Research Material von Dritten (z.B. Depotbanken) zurückgreifen. Sofern Research Material von Dritten verwendet und in der Umsetzung der Anlagestrategie berücksichtigt wird, geschieht dies ausschliesslich nach sorgfältiger Prüfung und Auswahl aus dem gesamten berücksichtigten Marktangebot in Ihrem besten Sinne.
Sämtliche unserer Mitarbeiter sind an interne Verhaltensregeln gebunden, welche sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen an oberster Stelle stehen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Kundensegmentierung
Ein wichtiges Element des Kundenschutzes im FIDLEG ist die Einteilung der Kunden und Kundinnen in Anlegerschutzklassen. Wir nehmen dabei eine Segmentierung in die drei vorgesehenen Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Privatkunden geniessen dabei den höchsten Anlegerschutz.
Sofern Sie keine anderweitige Information erhalten, sind Sie als Privatkunde eingestuft. Selbstverständlich können Sie jederzeit beantragen, dass Ihre Einstufung unter FIDLEG geändert wird. Wir werden mit Ihnen sodann die möglichen Alternativen und die damit verbundenen Voraussetzungen besprechen.
Ombudsstelle
Wenn es nach einer schriftlichen Beschwerde Ihrerseits an die Gesellschaft zu einem Konflikt kommt, der nicht bilateral beigelegt werden kann, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden. Das Ziel der Ombudsstelle ist es, neutral und unabhängig eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Die Dienstleistung der Ombudsstelle ist grundsätzlich kostengünstig oder gar kostenlos und wird in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. Wir sind der nachstehenden Ombudsstelle angeschlossen:
Financial Services Ombudsman (FINSOM)
Avenue de la Gare 66
1920 Martigny
https://finsom.ch
Kontakt
Haben Sie noch weitere Fragen? Gerne steht Ihnen Ihr Berater unter folgenden Kontaktangaben zur Verfügung:
Swiss Wealth Consulting AG
Pflanzschulstrasse 3
CH-8400 Winterthur
Kontakt
Hauptadresse:
Swiss Wealth Consulting AG
Pflanzschulstrasse 3
8400 Winterthur
Telefon: +41 58 680 64 90
Mail:
Büro Zürich:
Swiss Wealth Consulting AG
Dufourstrasse 24
8008 Zürich
Telefon: +41 58 680 64 93
Swiss Wealth Consulting AG ist eine Partnergesellschaft der Aquila AG.
Die Swiss Wealth Consulting AG ist von der Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Die Swiss Wealth Consulting AG verfügt über die FINMA-Lizenz als Vermögensverwalter nach Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und ist der Ombudsstelle FINSOM angeschlossen.
